FAQ’s - Most Frequently Asked Questions

F: Seit wann besteht ÜBERSETZERNETZ?
A: Im November 2001 wurde der Start-up-Initiative Deutscher Gründerpreis das Gründungskonzept für ein bundesweites Netzwerk qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer vorgelegt. Unter den ca. 400 Konzepten, die beim Fachgremium der Sparkassen, Topmanagementberatung McKinsey, Stern und ZDF eingegangen sind, wurde unser Konzept in allen Teilen mit der Note „gut“ bewertet. Daraufhin wurde Übersetzernetz im Januar 2002 gegründet.

F: An welche Sprachmittler richtet sich das ÜBERSETZERNETZ?
A: Mitglied werden kann, wer als Dolmetscher und/oder Übersetzer über ein Diplom bzw. eine staatliche Prüfung und entsprechende Berufspraxis verfügt. Als Qualifikation wird auch eine Ermächtigung durch das zuständige Oberlandesgericht anerkannt. Der Sprachmittler muss haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig sein.

F: Welchen Vorteil hat der Sprachmittler vom ÜBERSETZERNETZ?
A: ÜBERSETZERNETZ übernimmt das kommunikative Marketing, die Werbung, für seine Mitglieder und trägt damit bei zur Förderung der Kooperation zwischen Sprachmittler und Auftraggeber. Die zukünftigen Vertragspartner für Sprachmittlerleistungen werden im Aufbau langfristiger geschäftlicher Beziehungen unterstützt. Im Mitgliederbereich bietet ÜBERSETZERNETZ Informationen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit (Recht, Steuern, Versicherungen u. v. m.).

F: Welchen Vorteil hat der Auftraggeber vom ÜBERSETZERNETZ?
A: Auftraggeber von Sprachdienstleistungen haben über das Internet freien Zugang auf die Datenbank des Übersetzernetzes. Dort präsentieren sich qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer. Der Auftraggeber kann sofort feststellen, welcher Sprachmittler über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die für den entsprechenden Auftrag erforderlich sind. ÜBERSETZERNETZ sorgt damit für den direkten und unmittelbaren Kontakt zwischen den zukünftigen Vertragspartnern.

F: Sind alle Sprachmittler gleichermaßen qualifiziert?
A: Was viele Auftraggeber nicht wissen: Dolmetscher und Übersetzer gehören, genau wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc., den freien Berufen an. Dennoch ist die Berufsbezeichnung der Dolmetscher und Übersetzer bisher leider nicht geschützt. Für den Auftraggeber bedeutet dies, dass er sich über die Befähigung des zu beauftragenden Linguisten unbedingt vorab ein genaues Bild machen muss, denn die Qualität  der Sprachmittlerleistung steht im direkten Zusammenhang mit der Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens. In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank von ÜBERSETZERNETZ sind qualifizierte Sprachmittler verzeichnet, die auf der Präsentationsseite genaue Angaben über Ausbildung und Studium, Branchenkenntnisse und Erfahrungen machen.

F: Wie berechnet der Sprachmittler seine Honorarforderung?
A: Eine Leitlinie für die Honorare qualifizierter Sprachmittler ist die Gebührenordnung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG). Dolmetscher rechnen nach Stunden- bzw. Tagessätzen ab und Übersetzer nach Zeilen der Übersetzung, wobei eine Normzeile 50 Zeichen enthält.

F: Was soll ich tun, wenn ich Bedarf an mehreren Dolmetschern bzw. Übersetzern mit verschiedenen Sprachkombinationen habe?
A: In diesem Fall sollten Sie von unserem „DAS – Direktanfragesystem“ Gebrauch machen. Ihre Anfrage wird generiert und an die relevanten Sprachmittler weiter geleitet.  

F: An welcher Stelle erscheint mein Eintrag?
A: Die Platzierung des Eintrags bei ÜBERSETZERNETZ erfolgt nach Reihenfolge der Mitgliedschaft, nicht in alphabetischer Reihenfolge. Von diesem Aufbau profitieren insbesondere Kolleg(inn)en, die sich schnell für eine Mitgliedschaft entscheiden, unabhängig von der Stellung ihres Nachnamens im Alphabet, wie es bei manchen Verzeichnissen üblich ist.

F: Wo erscheint die Werbung für ÜBERSETZERNETZ?
A: ÜBERSETZERNETZ betreibt Werbung in erster Linie in überregionalen Printmedien. Daneben werden Werbeblöcke in lokalen Printmedien geschaltet. Ferner wird in Onlinemedien geworben und die Internetseiten von ÜBERSETZERNETZ in Suchmaschinen angemeldet. Sämtliche Werbemaßnahmen berücksichtigen vorrangig die Suchkriterien potenzieller Auftraggeber.

Beispiele für Marketingmaßnahmen:

a. Printmedien: Die Welt / Handelsblatt / VDI-Nachrichten / Frankfurter Allgemeine Zeitung / Service-Guide Dienstleistungen /  Web-Adressbuch Deutschland / Fachmitteilungen ADÜ-Nord (Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer)

b. Online-Medien: Die Welt Business-Explorer / Industrie-Anzeiger, Dienstleister / U-Netz, Das virtuelle Unternehmerinnenforum / Dienstleistung.de / YellowMap.de / Branchen-Online.net / publikom.de / Die-Kleinanzeigen.de / Die-Annonce.de

c. Suchmaschinen: Fireball / Abacho / Lycos / Altavista / Google / Open Directory Project (hier suchen Suchmaschinen nach Daten) / Bellnet / Claymont.com / SearchIt.com / Portal.de / WhatUSeek.com

d. Direkt-Mailings bei namhaften großen und mittelständischen Unternehmen und Organisationen mit Auslandsgeschäften

e. Öffentlichkeitsarbeit mittels Presse-Mitteilungen etc.

F: Warum erscheint meine E-Mail-Adresse nicht auf der Präsentationsseite?
A: Die E-Mail-Adresse ist verdeckt. Bei einem Klick auf den blau unterlegten Link „Hier schreiben“, öffnet sich das E-Mail-Formular. Die Empfänger-Adresse wird eingeblendet sowie als vorgegebener Betreff die Zeile „Kontakt vom Übersetzernetz“. Dies soll den Mitgliedern einen Schutz vor unerwünschten Werbe-E-Mails bieten (professionelle Adress-Vermarkter suchen im Internet speziell nach E-Mail-Adressen!). Gleichzeitig können Mitglieder nachvollziehen, wo der Auftraggeber auf Sie aufmerksam geworden ist. Achtung: Kontaktaufnahmen erfolgen nicht nur per Internet. Viele Unternehmen informieren sich zuerst über das Internet und nehmen später telefonisch Kontakt auf. Wir empfehlen eine telefonische Kontaktaufnahme zur Klärung, ob der gewählte Sprachmittler in dem erforderlichen Zeitraum Kapazitäten frei hat. Bei Erstaufträgen empfehlen wir die telefonische Kontaktaufnahme.

Stand: März 2005  


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