FAQ’s - Most Frequently Asked Questions
F:
Seit wann besteht
ÜBERSETZERNETZ?
A:
Im November 2001 wurde der Start-up-Initiative Deutscher Gründerpreis das
Gründungskonzept für ein bundesweites Netzwerk qualifizierter Dolmetscher und
Übersetzer vorgelegt. Unter den ca. 400 Konzepten, die beim Fachgremium der
Sparkassen, Topmanagementberatung McKinsey, Stern und ZDF eingegangen sind,
wurde unser Konzept in allen Teilen mit der Note „gut“ bewertet. Daraufhin wurde
Übersetzernetz im Januar 2002 gegründet.
F:
An welche Sprachmittler richtet sich das
ÜBERSETZERNETZ?
A:
Mitglied werden kann, wer als Dolmetscher und/oder Übersetzer über ein Diplom
bzw. eine staatliche Prüfung und entsprechende Berufspraxis verfügt. Als
Qualifikation wird auch eine Ermächtigung durch das zuständige Oberlandesgericht
anerkannt. Der Sprachmittler muss haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig
sein.
F:
Welchen Vorteil hat der Sprachmittler vom
ÜBERSETZERNETZ?
A:
ÜBERSETZERNETZ
übernimmt das kommunikative Marketing, die Werbung, für seine
Mitglieder und trägt damit bei zur Förderung der Kooperation zwischen
Sprachmittler und Auftraggeber. Die zukünftigen Vertragspartner für
Sprachmittlerleistungen werden im Aufbau langfristiger geschäftlicher
Beziehungen unterstützt. Im Mitgliederbereich bietet
ÜBERSETZERNETZ
Informationen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit (Recht, Steuern,
Versicherungen u. v. m.).
F:
Welchen Vorteil hat der Auftraggeber vom
ÜBERSETZERNETZ?
A:
Auftraggeber von
Sprachdienstleistungen haben über das Internet freien Zugang auf die Datenbank
des Übersetzernetzes. Dort präsentieren sich qualifizierte Dolmetscher und
Übersetzer. Der Auftraggeber kann sofort feststellen, welcher Sprachmittler über
die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die für den entsprechenden
Auftrag erforderlich sind.
ÜBERSETZERNETZ
sorgt damit für den direkten und
unmittelbaren Kontakt zwischen den zukünftigen Vertragspartnern.
F:
Sind alle Sprachmittler gleichermaßen qualifiziert?
A:
Was viele Auftraggeber nicht wissen: Dolmetscher und Übersetzer gehören, genau
wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc., den freien Berufen an. Dennoch ist
die Berufsbezeichnung der Dolmetscher und Übersetzer bisher leider nicht
geschützt. Für den Auftraggeber bedeutet dies, dass er sich über die Befähigung
des zu beauftragenden Linguisten unbedingt vorab ein genaues Bild machen muss,
denn die Qualität der Sprachmittlerleistung steht im direkten Zusammenhang mit
der Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens. In der Dolmetscher- und
Übersetzerdatenbank von
ÜBERSETZERNETZ
sind qualifizierte Sprachmittler
verzeichnet, die auf der Präsentationsseite genaue Angaben über Ausbildung und
Studium, Branchenkenntnisse und Erfahrungen machen.
F:
Wie berechnet der Sprachmittler seine Honorarforderung?
A:
Eine Leitlinie für die Honorare qualifizierter Sprachmittler ist die
Gebührenordnung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und
Sachverständigen (ZSEG). Dolmetscher rechnen nach Stunden- bzw. Tagessätzen ab
und Übersetzer nach Zeilen der Übersetzung, wobei eine Normzeile 50 Zeichen
enthält.
F: Was soll ich tun, wenn ich
Bedarf an mehreren Dolmetschern bzw. Übersetzern mit verschiedenen
Sprachkombinationen habe?
A: In diesem Fall
sollten Sie von unserem „DAS – Direktanfragesystem“ Gebrauch machen. Ihre
Anfrage wird generiert und an die relevanten Sprachmittler weiter geleitet.
F:
An welcher Stelle erscheint mein Eintrag?
A:
Die Platzierung des Eintrags bei
ÜBERSETZERNETZ
erfolgt nach Reihenfolge der
Mitgliedschaft, nicht in alphabetischer Reihenfolge. Von diesem Aufbau
profitieren insbesondere Kolleg(inn)en, die sich schnell für eine Mitgliedschaft
entscheiden, unabhängig von der Stellung ihres Nachnamens im Alphabet, wie es
bei manchen Verzeichnissen üblich ist.
F:
Wo erscheint die Werbung für
ÜBERSETZERNETZ?
A:
ÜBERSETZERNETZ
betreibt Werbung in erster Linie in überregionalen Printmedien.
Daneben werden Werbeblöcke in lokalen Printmedien geschaltet. Ferner wird in
Onlinemedien geworben und die Internetseiten von
ÜBERSETZERNETZ
in Suchmaschinen
angemeldet. Sämtliche Werbemaßnahmen berücksichtigen vorrangig die Suchkriterien
potenzieller Auftraggeber.
Beispiele für Marketingmaßnahmen:
a. Printmedien: Die Welt / Handelsblatt / VDI-Nachrichten / Frankfurter Allgemeine Zeitung / Service-Guide Dienstleistungen / Web-Adressbuch Deutschland / Fachmitteilungen ADÜ-Nord (Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer)
b. Online-Medien: Die Welt Business-Explorer / Industrie-Anzeiger, Dienstleister / U-Netz, Das virtuelle Unternehmerinnenforum / Dienstleistung.de / YellowMap.de / Branchen-Online.net / publikom.de / Die-Kleinanzeigen.de / Die-Annonce.de
c. Suchmaschinen: Fireball / Abacho / Lycos / Altavista / Google / Open Directory Project (hier suchen Suchmaschinen nach Daten) / Bellnet / Claymont.com / SearchIt.com / Portal.de / WhatUSeek.com
d. Direkt-Mailings bei namhaften großen und mittelständischen Unternehmen und Organisationen mit Auslandsgeschäften
e.
Öffentlichkeitsarbeit mittels Presse-Mitteilungen etc.
F: Warum
erscheint meine E-Mail-Adresse nicht auf der Präsentationsseite?
A:
Die E-Mail-Adresse ist verdeckt. Bei einem Klick auf den blau unterlegten Link
„Hier schreiben“, öffnet sich das E-Mail-Formular. Die Empfänger-Adresse wird
eingeblendet sowie als vorgegebener Betreff die Zeile „Kontakt vom
Übersetzernetz“. Dies soll den Mitgliedern einen Schutz vor unerwünschten
Werbe-E-Mails bieten (professionelle Adress-Vermarkter suchen im Internet
speziell nach E-Mail-Adressen!). Gleichzeitig können Mitglieder nachvollziehen,
wo der Auftraggeber auf Sie aufmerksam geworden ist. Achtung: Kontaktaufnahmen
erfolgen nicht nur per Internet. Viele Unternehmen informieren sich zuerst über
das Internet und nehmen später telefonisch Kontakt auf. Wir empfehlen eine
telefonische Kontaktaufnahme zur Klärung, ob der gewählte Sprachmittler in dem
erforderlichen Zeitraum Kapazitäten frei hat. Bei Erstaufträgen empfehlen wir
die telefonische Kontaktaufnahme.
Stand: März 2005
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